Handwerkerkammern
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Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Innungen — (ursprünglich »Einungen«), allgemeine Bezeichnung für Gilden und Zünfte, dann für die im 19. Jahrh. nach Einführung der Gewerbefreiheit fortbestehenden oder neugebildeten freien Korporationen von Angehörigen gleicher (Fach I.) oder verwandter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Preußen [3] — Preußen (Preußischer Staat, hierzu Karte »Preußen«), der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleinern Staaten (beide Mecklenburg, die Freien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Handwerkskammern — (Handwerkerkammern), öffentliche Organe zur Vertretung der Interessen des Handwerks durch Gutachten, Vorschläge und Eingaben, errichtet durch das sog. Handwerkergesetz von 1897. Die Mitglieder werden auf sechs Jahre aus den selbständigen… … Kleines Konversations-Lexikon